Verhaltenskodex über den Umgang mit gefährdeten Orchideen-Populationen
Nachstehender Verhaltenskodex wurde auf dem Treffen der AHO-Vorstände im
Oktober 2011 in Bad Liebenstein vom AHO Sachsen-Anhalt aus gegebenem Anlass
vorgetragen. Es wurde vereinbart ihn für alle AHO Deutschlands verbindlich
zu übernehmen:
Die Mitglieder des AHO Schleswig-Holstein erkennen an, dass grundsätzlich
von der Betretung der Wuchsorte der heimischen Orchideen-Arten
Beeinträchtigungen und Gefährdungen für deren Fortbestand ausgehen können.
Diese resultieren besonders aus der Beschädigung von Jungpflanzen und
sterilen Individuen, sowie auf Moorstandorten aus der Beeinträchtigung und
Veränderung des Bodengefüges und des Wasserhaushaltes.
Als gefährdete Populationen müssen vor allem individuenschwache Vorkommen
der in der Roten Liste aufgeführten Arten der Kategorien R, 0 und 2 gelten.
Als individuenschwach sind grundsätzlich alle Populationen mit
durchschnittlich weniger als 100 blühenden Pflanzen anzusehen.
Die Mitglieder des AHO Schleswig-Holstein sind sich ihrer besonderen
Verantwortung und ihrer Vorbildrolle bewusst und halten für diese Vorkommen
eigenverantwortlich nachstehende Verhaltensregeln ein:
1. Grundsätzlich unterbleibt ein Betreten dieser Populationen außerhalb
öffentlicher Wege.
2.Sollen aus satzungsgemäßen Gründen Untersuchungen in diesen Populationen
erfolgen, oder Foto-Belege gefertigt werden, ist eine vorherige
Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Art- oder Gebietsbetreuer aufzunehmen.
Der Vorstand des AHO kann hierzu entsprechende Informationen geben.
3. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Fundort-Daten, die ein
Auffinden dieser Populationen durch Dritte ermöglichen, unterbleibt.
Diese Verhaltensregeln sind ausdrücklich nicht auf das Bundesland
Schleswig-Holstein beschränkt.
Eine Missachtung dieser Verhaltensregeln stellt einen Verstoß gegen die
satzungsgemäßen Ziele des AHO S-H dar und kann als vereinsschädigendes
Verhalten gewertet werden.
Die geltenden gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt. |